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Podcaster:in sein: unsere Rechte (und Pflichten)

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Wir sind Podcast-Produzent:innen, und unser Verein ist seit 2010 in der Podcast-Welt aktiv. Dieses Umfeld entwickelt sich ständig weiter und hat in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen; zugleich sind neue Akteure hinzugekommen. Diese und ihre Vorstellungen von der Podcast-Welt haben Fragen aufgeworfen, die uns alle als Podcast-Produzent:innen betreffen.

 

Wir möchten Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten geben, damit Sie sich besser orientieren können.

 

Hinweis: Dieser Artikel wurde auf Grundlage des französischen Rechts verfasst. Die in Ihrem Land geltenden Vorschriften können abweichen. Je nach Wohnsitz, Tätigkeitsort und Verbreitungsgebiet Ihres Podcasts kann es daher sinnvoll sein, die vor Ort geltenden Regelungen zu prüfen oder fachkundigen Rat einzuholen.

 

Rechtlicher Hinweis

 

Als Urheber:in Ihres Podcasts genießen Ihre Inhalte Schutz nach dem französischen Gesetzbuch über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle), Artikel L111-1:

 

"Der Urheber eines geistigen Werkes genießt allein aufgrund dessen Schöpfung ein ausschließliches, gegenüber jedermann durchsetzbares Recht an diesem immateriellen Eigentum."

 

Das bedeutet, dass Sie allein entscheiden, wie die von Ihnen produzierten Inhalte verwendet werden dürfen. Dazu gehören Ihr Podcast, seine Episoden sowie die verschiedenen Texte und Bilder, die Sie im Rahmen seiner Produktion verwenden – sofern diese Schöpfung ausschließlich von Ihnen stammt. All diese Elemente unterliegen dem Code de la propriété intellectuelle: Was Sie erschaffen, gehört Ihnen.

 

Sie können entscheiden, wo Ihre Produktion zugänglich ist, aber auch, wie sie verwendet werden darf.

 

Um es einfach zu sagen: Solange Sie nicht zugestimmt haben, auf einer Website, in einer Anwendung oder in einem Aggregator zu erscheinen – unabhängig von dessen Geschäftsmodell –, hat niemand das Recht, diese Entscheidung an Ihrer Stelle zu treffen und Sie in irgendeiner Weise dazu zu zwingen, ohne sich damit rechtswidrig zu verhalten. Das gilt für kleine, wenig bekannte Anwendungen ebenso wie für Spotify, Deezer oder Apple Podcasts.

 

Wenn Sie eines Tages mit diesem Problem konfrontiert werden, empfehlen wir Ihnen:
- die Verantwortlichen dieser nicht autorisierten Verbreitung zu kontaktieren, um die unverzügliche Entfernung Ihrer Werke zu verlangen
- den Hosting-Anbieter der Website oder Anwendung zu kontaktieren, die Ihre Inhalte ohne Genehmigung weiterverbreitet
- Anzeige zu erstatten bzw. rechtliche Schritte wegen der Verletzung Ihres Rechts des geistigen Eigentums einzuleiten, wenn diese Schritte zu keiner gütlichen Einigung geführt haben
- die einschlägigen Gesetzestexte anzuführen, um Ihre Forderung zu untermauern.

 

Achtung: Wenn die Verantwortlichen dieser nicht autorisierten Verbreitung keine Möglichkeit vorgesehen haben, Ihre Inhalte einfach entfernen zu lassen und dabei die personenbezogenen Daten zu löschen, die Sie dafür angeben mussten, stellt dies einen weiteren Verstoß gegen das französische Gesetz über Informatik und Freiheiten Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 dar. Sie sind in keiner Weise verpflichtet, einem Unternehmen persönliche Informationen preiszugeben, um die Berichtigung einer Verbreitung zu verlangen, die nicht von Ihnen ausging. Dieses Unternehmen ist verpflichtet, keinerlei Spuren über Sie aufzubewahren, um Sie zu schützen und den Weiterverkauf Ihrer personenbezogenen Daten zu verhindern.

 

"Aber Podcasts sind doch kostenlos, oder?"

 

In der Regel wird Ihr Podcast über einen "RSS-Feed" verbreitet – also eine Datei oder URL, die frei zugänglich ist (abgesehen von den noch seltenen Fällen einer Paywall oder eines Abonnements) –, und Ihre Podcasts werden kostenlos angeboten: wenn das Ihre Wahl ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Inhalte frei von Rechten sind.

 

Die freie Zugänglichkeit und Kostenlosigkeit Ihrer Inhalte gibt einem Unternehmen oder einer Privatperson keineswegs das Recht, Ihr Werk zu nutzen, ohne Sie ausdrücklich um Erlaubnis zu bitten. Wir sprechen bewusst von "nutzen" und nicht von "darauf zugreifen", denn zwischen beidem besteht ein erheblicher Unterschied.

 

Der RSS-Feed ist nur eine mehr oder weniger standardisierte technische Lösung, die Ihnen Folgendes ermöglicht:
- Ihren Podcast auf den Hörplattformen Ihrer Wahl einzutragen, um ihn leicht auffindbar und für alle zugänglich zu machen und seine automatische Aktualisierung zu ermöglichen
- Anwendungen, die dies anfragen, mit Ihrer Genehmigung das Hinzufügen Ihrer Inhalte zu erlauben
- Ihren Hörer:innen die Möglichkeit zu geben, Sie über ihre persönliche Anwendung privat zu hören.

 

Kein Unternehmen und keine Privatperson hat das Recht, ihn zweckzuentfremden.

 

Derselbe rechtliche Grundsatz schützt auch Zeitungsartikel, Filme, Serien oder Blogs vor einer beliebigen Wiederverwendung. Stellen Sie sich vor: Netflix übernimmt den Katalog von Amazon Prime mit der Begründung, dass er unter denselben Preisbedingungen zugänglich sei. Zu weit hergeholt? Wenn Sie ein Video auf YouTube veröffentlichen, ist es frei zugänglich und kostenlos. Bedeutet das, dass Vimeo es aus eigener Initiative auf seine Plattform stellen darf?

 

Das französische Recht erlaubt einzig ein "Recht auf kurze Zitate" (droit de courte citation), das selbstverständlich gesetzlich streng geregelt ist.

 

Auch wenn diese Gesetze und Gepflogenheiten in der Öffentlichkeit oft wenig bekannt sind, existieren sie. Sie mögen kompliziert, nüchtern und weit entfernt von Ihrer Leidenschaft für den Podcast erscheinen – doch täuschen Sie sich nicht: Diese Gesetze schützen Sie und Ihr Werk.

 

Falls Ihnen das noch unklar ist, hier einige weitere Beispiele zur Veranschaulichung:
- Ihre Tweets, Blogartikel und sonstigen Veröffentlichungen sind ebenfalls für alle kostenlos zugänglich, gehören aber trotzdem ausschließlich Ihnen (Facebook hat nicht das Recht, einen Ihrer Tweets zu übernehmen und ihn nativ auf seiner eigenen Plattform zu veröffentlichen)
- Sie können frei und kostenlos auf einen Presseartikel zugreifen, ohne dass er Ihnen deshalb gehört
- die Straßenlaterne, die Ihre Straße beleuchtet, ist für alle zugänglich, aber niemand hat deshalb das Recht, sie für private oder kommerzielle Zwecke zu nutzen (auch wenn Ihre Tastatur keine Hintergrundbeleuchtung hat und das wirklich sehr praktisch wäre!).

 

Mir wird gesagt, dass meine Inhalte verwendet werden dürfen, weil mein RSS-Feed frei zugänglich ist

 

Diese Person verwechselt Ihren RSS-Feed mit dem Inhalt, zu dem er führt. Sie kennt möglicherweise ihre eigenen Rechte oder Pflichten nicht. Verweisen Sie sie gerne an uns, damit wir das Gespräch suchen können.

 

Die "europäische Rechtsprechung" zu öffentlich verfügbaren Inhalten

 

In einer Diskussion zu diesem Thema werden Sie vielleicht von einer "europäischen Rechtsprechung" hören. Es gibt sie tatsächlich.

 

Dabei handelt es sich um die Rechtssachen "GS Media", "Svensson" und "BestWater", in denen anerkannt wurde, dass X einen auf der Website von Y vorhandenen Link teilen und auf der eigenen Seite veröffentlichen durfte. Allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
- dass das Publikum exakt dasselbe ist
- dass die Nutzung nicht im kommerziellen Rahmen erfolgt
- und dass es sich um einen Link handelt. Nur einen Link. Zum Beispiel den Link zu Ihrem RSS-Feed – nicht den Inhalt, zu dem er führt.

 

In jedem Fall hat das Recht des geistigen Eigentums Vorrang vor dieser Rechtsprechung, denn im Zweifel geht Ihr Urheberrecht jeder Nutzung vor.

 

"Opt-out", "rechtliche Grauzone", "Sichtbarkeit"

 

Diese Begriffe werden regelmäßig von Anwendungen oder Unternehmen verwendet, die Ihre Inhalte ohne Ihre Zustimmung verbreiten. Es handelt sich dabei um reine Sprachfloskeln.

 

Rechtliche Grauzone

 

Wie im vorigen Abschnitt erläutert, gibt es keine "rechtliche Grauzone". Das Recht des geistigen Eigentums schützt Sie vor jeder ungewollten Nutzung oder einer Nutzung, von der Sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Sie müssen nicht einmal sagen "ich bin dagegen" – das gilt ohnehin. Wie der Grundsatz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" (nul n'est censé ignorer la loi) besagt, handelt jede Person oder jedes Unternehmen, die beziehungsweise das Ihre Inhalte ohne Ihre Genehmigung nutzt, faktisch rechtswidrig.

 

Opt-out

 

Ein "Opt-out" in diesem Sinne gibt es ebenfalls nicht. Die am häufigsten – aber fälschlicherweise – verwendete Definition besagt, diese Technik erlaube es, Ihre Inhalte zunächst zu übernehmen und Ihnen erst nachträglich die Möglichkeit zu geben, sie wieder entfernen zu lassen. Das ist weder wahr noch rechtmäßig, denn es steht in direktem Widerspruch zum Code de la propriété intellectuelle.

 

Den Begriff "Opt-out" gibt es zwar tatsächlich, er betrifft jedoch ausschließlich die Erhebung von Adressen (postalisch oder per E-Mail) durch ein Unternehmen zugunsten eines anderen, zu Werbezwecken.

 

Nach den von der CNIL festgelegten Regeln darf ein Unternehmen unter zwei Voraussetzungen Werbenachrichten an andere Unternehmen versenden, ohne zuvor deren Einwilligung eingeholt zu haben: Es muss darüber informieren, dass diese personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben wurden, und es muss die Möglichkeit bieten, sich vor jeder weiteren Kontaktaufnahme abzumelden.

 

Als Podcast-Produzent:in, ob unabhängig oder nicht, betrifft Sie das also nicht. Weitere Informationen finden Sie, falls Sie sich für das Thema interessieren, unter https://bit.ly/OptOutLegal.

 

Als Podcast-Produzent:in gibt es für Sie also kein "Opt-out". Wenn Ihre Inhalte ohne Ihre Zustimmung aggregiert, verbreitet oder genutzt werden, handelt es sich nicht um Opt-out, sondern um eine Verletzung Ihres Rechts des geistigen Eigentums – Ihres eigenen –, für die Sie Schadenersatz verlangen können.

 

Wenn Sie Werbe-E-Mails erhalten, die mit Ihrer Produktion in Verbindung stehen, handelt es sich ebenfalls nicht um Opt-out – dafür gibt es einen Namen, den Sie alle kennen: Spam. Nach dem Recht zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten ist Spam ebenfalls illegal, denn er setzt voraus, dass der Absender Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustimmung erlangt hat.

 

Sichtbarkeit

 

Schließlich gibt es noch die "Sichtbarkeit". Das ist der Joker, der oft ins Feld geführt wird, um die Übernahme Ihrer Inhalte zu rechtfertigen und Sie davon zu überzeugen, dass Sie sich freuen sollten, dass man sich an Ihren Inhalten bedient hat. Das ist das, was viele Künstler:innen regelmäßig unter dem Motto "das macht dir doch Werbung" zu hören bekommen.

 

Als Produzent:in Ihrer eigenen Podcasts sind Sie die Einzigen, die entscheiden können, was gut für Sie und Ihr Werk ist. Wenn ein Unternehmen Sie unter Druck setzt, ist das sehr oft eher zu seinem als zu Ihrem Vorteil. Informieren Sie sich, bevor Sie sich entscheiden, über das Unternehmen, seine Community, seinen Ruf. Schauen Sie sich an, wie es bewertet wird, und – wenn es sich um eine Anwendung handelt – wie oft sie heruntergeladen wurde (eine Anwendung, die weniger heruntergeladen wurde, als Sie Hörer:innen haben, wird Ihnen offensichtlich nicht mehr Sichtbarkeit bringen, als Sie ihr selbst verschaffen könnten). Prüfen Sie, ob ihre Netzwerke aktiv sind und verfolgt werden, wie engagiert ihre "Fans" sind. Fragen Sie sich auch, ob Sie das überhaupt brauchen und was es Ihnen bringen könnte – ganz einfach. Und fragen Sie sich schließlich, ob Sie einer Anwendung vertrauen möchten, die sich zunächst genommen hat, was ihr nicht gehörte, bevor sie versucht hat, Sie davon zu überzeugen, dass es zu Ihrem Besten war.

 

"Aber Google Podcasts macht das doch auch, oder?"

 

Google und andere Anwendungen indexieren Ihre RSS-Feeds tatsächlich automatisch. Das ist nicht rechtswidrig: Es handelt sich dabei um eine Indexierung, genau wie wenn Google Ihre Website indexiert und in seinen Suchergebnissen anzeigt.

 

Die Anwendung Google Podcasts war das, was man einen "Podcast-Feed-Reader" nennt. Es gibt weitere, zum Beispiel Podcast Addict.

 

Sie sind dort gelistet, Ihre Hörer:innen können Sie dort finden, aber Ihr Inhalt wird vom Reader nicht genutzt. So gesagt klingt das vielleicht nicht sehr eindeutig, denn der Unterschied ist extrem fein.

 

Ein Feed-Reader liest lediglich einen Feed.

 

Er nutzt Ihren Inhalt nicht: Er ermöglicht es den Nutzer:innen, ihn zu finden und zu abonnieren. Man sucht Sie, man findet Sie: fertig. Und wenn die Hörer:innen Sie nicht finden, können sie Ihren RSS-Feed manuell hinzufügen, um Zugriff auf Ihre Sendungen zu erhalten.

 

Genau das ist der Unterschied zu einem Unternehmen, das Ihre Inhalte nutzt und anzeigt, ohne dass die Nutzer:innen dies angefragt haben. In diesem letzteren Fall wird Ihr Podcast von diesem Unternehmen genutzt, um aus verschiedenen Gründen Hörer:innen anzuziehen – und es steht jeder und jedem frei, das ethisch vertretbar zu finden oder nicht.

 

Trotz dieser Unterscheidung können Sie bei den meisten RSS-Feed-Readern eine Deindexierung beantragen, wenn Sie dort nicht vertreten sein möchten.

 

Und was das Argument "Die anderen machen es doch auch, warum ich nicht?" betrifft: Sie werden uns hoffentlich zustimmen, dass Sie nicht von einer Brücke springen, nur weil es jemand anderes tut (aber natürlich entscheiden Sie selbst) (nein, wirklich: lieber nicht).

 

Angeblich habe ich auch Pflichten …?

 

Ja. Auch Sie unterliegen dem Recht des geistigen Eigentums.

 

Wenn Sie einen Podcast produzieren, dürfen Sie keinen Filmausschnitt, keine Musik und kein anderes Werk verwenden, an dem Sie nicht die Nutzungsrechte erworben haben. Das gilt für Ihre Episoden ebenso wie für Ihre Logos und jeden Text rund um Ihre Produktion.

 

Auch hier gilt: Es gibt weder eine "rechtliche Grauzone" noch macht "das ist doch Werbung für Sie" oder "andere machen es auch" die Nutzung rechtmäßig. Es ist schlicht illegal.
- Wenn Sie eine Website betreiben, auf der Ihr Podcast gehört werden kann, gelten Sie als Verbreiter:in. Sie können sich dann mit der SACEM in Einklang bringen und so Werke nutzen, die von ihr verwaltet werden (nicht alle Audiowerke werden von der SACEM verwaltet). Spotify, Amazon, Apple Podcasts und die anderen Verbreitungsplattformen müssen diese Verpflichtung ebenfalls erfüllen. Das gilt auch für uns bei Vodio – nicht weil wir Podcast-Hosting-Anbieter sind, sondern weil wir das Anhören ermöglichen und damit ebenfalls Verbreiter sind.
- Sie können sogenannte "lizenzfreie" Musik verwenden. Seien Sie dennoch vorsichtig, denn ihre Rechte können weiterverkauft werden, sodass Sie sie anschließend nicht mehr nutzen dürfen. Achten Sie außerdem auf die Nutzungslizenz dieser Musikstücke: Möglicherweise dürfen Sie die Stücke nicht bearbeiten oder nicht kommerziell nutzen.
- Sie können die Erlaubnis zur Nutzung eines Werkes direkt bei der Person oder dem Unternehmen einholen, das die entsprechenden Verwertungsrechte hält.

 

Schließlich gibt es kein "Fair Use" und kein allgemeines Zitatrecht nach US-amerikanischem Vorbild. Das ist ein Mythos, fast so alt wie das Internet selbst. Die kleinste Sekunde, das kleinste Bild eines Werkes ist genauso geschützt wie Ihre eigenen Podcasts: Wenn es nicht Ihnen gehört, haben Sie keinerlei Recht daran.

 

Unser Engagement

 

Vodio produziert, hostet, verbreitet Podcasts und macht sie bekannt.

 

Dieses Medium bietet eine beispiellose Freiheit des Ausdrucks, einen direkten Austausch zwischen Hörer:innen und Moderator:innen. Es ermöglicht einen echten Dialog ohne Mittelspersonen, demokratisch und gesund. Kurz gesagt: Wir lieben es, aus Leidenschaft, aus Lust und aus Überzeugung.

 

Und wir lieben die unabhängigen und professionellen Podcast-Produzent:innen, die wir seit mehreren Jahren begleiten dürfen. Diese Tausenden Produzent:innen, die ihre Zeit, ihre Energie und ihr Know-how einsetzen, um selbst zu sprechen und andere sprechen zu lassen – größtenteils, ohne im Gegenzug etwas zu verlangen.

 

Wenn Sie mehr über das Podcast-Ökosystem erfahren möchten, darüber, was es so einzigartig macht, und über einige gute Praktiken, die dazu beitragen, dass dieses Medium fortbesteht, ohne sich zu verfälschen, empfehlen wir Ihnen das Manifest des offenen Podcasts (Manifeste du Podcast Ouvert). Es handelt sich um ein Manifest für eine faire Nutzung des Podcasts, das von zahlreichen langjährigen ebenso wie neueren Produzent:innen unterzeichnet wurde.



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